§ 1 Allgemeines

Das Freibad „Am Ploggensee“ lädt Sie recht herzlich zu einem Besuch ein. Wir bieten unseren Besuchern einige Stunden aktive Freizeitgestaltung in einer ungezwungenen Atmosphäre. Wir, die Mitglieder des Vereins „Unser Freibad Grevesmühlen e.V.“, stehen unseren Besuchern sehr gerne mit Rat und Tat zur Seite. Über Kritik, Tipps und Anregungen sind wir sehr dankbar.

Wir bitten unsere Besucher und Badegäste, diese Badeordnung zu beachten und im eigenen Interesse die Ratschläge und Weisungen der Vereinsmitglieder und der Rettungsschwimmer zu befolgen, denn sie dienen Ihrer Sicherheit. Die Bestimmungen sind mit Betreten des Bades für alle Badegäste verbindlich.

§ 2 Benutzung

  • Gegen Lösen einer gültigen Eintrittskarte kann unser Freibad während der Öffnungszeiten in Anspruch genommen werden. Mit dem Betreten des Freibades wird diese Badeordnung sowie alle sonstigen zum Aufrechterhalten der Sicherheit erforderlichen Maßnahmen als verbindlich anerkannt.
  • Badegäste, die gegen diese Badeordnung verstoßen oder Anweisungen unseres Personals nicht folgen, können von der Benutzung des Freibades ausgeschlossen werden.
  • Im Interesse aller Badegäste müssen wir Besuchern, die unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen und die Tiere mit sich führen bitten, von der Benutzung des Freibades abzusehen.
  • Personen mit Neigung zu Krampf- und Ohnmachtsanfällen sowie geistig behinderte Personen sollten in ihrem eigenen Interesse das Freibad nur gemeinsam mit einer verantwortlichen Begleitperson besuchen.
  • Kinder unter 6 Jahren dürfen das Freibad nur in Begleitung einer verantwortlichen Begleitperson besuchen.

§ 3 Öffnungszeiten

  • Unsere Öffnungszeiten sind am Eingang des Freibades bekanntgegeben.
  • Bei einer angemeldeten privaten Veranstaltungen kann es zu Einschränkungen bei der Nutzung des Freibadgeländes kommen.

§ 4 Haftung

  • Der Verein und der Eigentümer haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  • Die Badegäste benutzen das Freibad einschließlich der Sport- und Spieleinrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Vereins und des Eigentümers, die Einrichtung in einem gebrauchssicheren Zustand zu erhalten.
  • Für abhandengekommene Gegenstände, Geld- und Wertsachen leisten der Verein und der Eigentümer keinen Ersatz.
  • Fundsachen werden entsprechend der gesetzlichen Grundlagen behandelt.

§ 5 Bestimmungen für die Badegäste

Unser Freibad dient der Entspannung und der Erholung. Für einen angenehmen Aufenthalt sind gegenseitiges Verständnis und Rücksichtnahme gegenüber anderen Besuchern erforderlich.Deshalb sind folgende Bestimmungen zu beachten:

  • Nichtschwimmer dürfen nur die für sie gekennzeichneten Abschnitte benutzen.
  • Die Benutzung der von uns angebotenen Sport- und Spielgeräte verlangt Umsicht und Rücksichtnahme auf die anderen Badegäste. Wenn Besucher bei unsachgemäßer Benutzung dieser Einrichtungen Schäden verursachen, haften sie dafür.
  • Fahrräder, Mopeds und andere Fahrzeuge dürfen nur auf die dafür vorgesehenen Plätze vor dem Freibad abgestellt werden. Der Verein und der Eigentümer haften nicht für Verlust und Beschädigung.

§ 6 Inkrafttreten

Diese Badeordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.